Schule für Ergotherapie

Ausbildung

Die Ausbildung zur Ergotherapeutin / zum Ergotherapeuten dauert insgesamt 3 Jahre und wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach einer novellierten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die zum 1.7.2000 in Kraft getreten ist, umfasst die Mindeststundenzahl in der theoretischen Ausbildung 2.700 Unterrichtsstunden und in der praktischen Ausbildung 1.700 Stunden.

Die Ausbildung umfasst folgende Fächer:

Medizinische Fächer:

  • Gesundheitslehre und Hygiene  
  • Anatomie, Biologie und Physiologie
  • Allgemeine Pathologie  
  • Einführung in die Pharmakologie
  • Spezielle Krankheitslehre (Chirurgie, Geriatrie, Innere Medizin, Orthopädie, Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  • Arbeitsmedizin
  • Prävention und Rehabilitation

Sozialwissenschaftliche Fächer:

  • Pädagogik und Sonderpädagogik
  • Soziologie,
  • Psychologie
  • Gerontologie

Fachspezifische Fächer:

  • Berufs-, Gesetzeskunde
  • Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
  • Grundlagen der Ergotherapie
  • Ergotherapeutische Mittel und Medien
  • Ergotherapeutische Verfahren und Methoden

Unser Ausbildungsangebot:

Der  Gesetzgeber lässt im Rahmen der Mindestanforderungen den einzelnen Schulen einen relativ großen Spielraum bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Ausbildung. Deshalb werden die Unterrichtsfächer an jeder Schule etwas anders modifiziert sein. Mindeststundenzahl bedeutet, dass diese Zahl nicht unterschritten werden darf, es können jedoch, wenn es inhaltlich erforderlich ist, auch mehr Stunden erteilt werden, bzw. die Inhalte der Fächer den sich im Lauf der Entwicklung eines Berufs notwendigen Änderungen angepasst werden.

Bei der Organisation unseres Ausbildungsganges haben wir uns für einen Wechsel zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung entschieden. Unsere Schule ist schulgeldfrei. Die Fahrtkosten zu den Praxisstellen in der praktischen Ausbildung tragen jedoch die Studierenden. Außerdem ist mit Aufwendungen für Material, Literatur und ggf. für Arbeitskleidung zu rechnen.

Unterkunftsmöglichkeiten stehen ggf. dann zur Verfügung, wenn die Personalzimmer und -appartements nicht voll von den Mitarbeitern der Klinik in Anspruch genommen werden. Studierende, die an einer Wohnmöglichkeit an der Klinik interessiert sind, können nach Zusage des Ausbildungsplatzes einen Antrag bei der Allgemeinen Verwaltung des Krankenhauses stellen, die die Zimmer - soweit vorhanden - vergibt.

Unsere Studierenden können in der Personalcafeteria unseres Hauses preisgünstige Verpflegung erhalten.

Die Schule ist förderungsberechtigt nach BAföG. Die Studierenden sind durch die Schule wie üblich unfall- und haftpflichtversichert, müssen jedoch für ihre Krankenversicherung selbst Sorge tragen.

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