Schulgeldfrei / Förderungsberechtigt nach BAföG
- Die erforderliche Grundlagenliteratur und die Berufskleidung sowie deren Reinigung trägt der Schüler.
- Für Unterkunft und Verpflegung hat der Schüler selbst zu sorgen. Es besteht die Möglichkeit, am täglichen Mittagstisch des Krankenhauses teilzunehmen.
Versicherungen:
Die Schüler sind durch die Schule wie üblich unfall- und haftpflichtversichert, müssen jedoch für ihre Krankenversicherung selbst Sorge tragen.