Schule für Physiotherapie

Voraussetzungen und Bewerbung

Schüler beim Üben einer neurophysiologischen Technik zur Therapie der unteren Extremität

Schüler beim Üben einer neurophysiologischen Technik zur Therapie der unteren Extremität

Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. November eines jeden Jahres. Bewerbungen, die bis zum 15. Februar eingehen, werden bei der Auswahl der Schüler für den Ausbildungskurs im gleichen Jahr berücksichtigt.

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen und der vergleichsweise begrenzten Zahl an Ausbildungsplätzen gibt die Schule für Physiotherapie am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH bestimmte Aufnahmebedingungen bzw. Empfehlungen vor. Die Auswahl der Bewerber für das Aufnahmeverfahren erfolgt aufgrund dieser Kriterien.

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich mit unserem schuleigenen Bewerbungsbogen, welchen Sie im Downloadbereich finden, sowie einem handgeschriebenen tabellarischen Lebenslauf!

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen werden eingereichte Bewerbungsmappen von Seiten der Schule nicht zurück gesandt!

Aufnahmebedingungen

  • das Mindestalter zum Ausbildungsbeginn beträgt 18 Jahre
  • mind. Realschulabschluss
  • die Bewerber müssen schwimmen können
  • die gesundheitliche Eignung muss zum Ausbildungsbeginn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden
  • Bewerbungseingang bis 15. Februar für den Ausbildungskurs im gleichen Jahr

Empfehlungen

  • Gute bis befriedigende Leistungen in den Schulfächern Deutsch,  Biologie, Physik und Sport
  • ein zwei- bis dreimonatiges Pflegepraktikum sollte vor Beginn der Ausbildung absolviert werden, um den Tagesablauf in einer Klinik kennen zu lernen und die Grundpflegearbeiten an bettlägerigen Patienten durchführen zu können
  • ein mindestens zweiwöchige Hospitation in einer Abteilung oder Praxis für Physiotherapie

Die Bewerber, die unsere Aufnahmebedingungen bzw. Empfehlungen erfüllen, werden nach einer entsprechenden Auswahl zu einem Aufnahmeverfahren eingeladen. Die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes ist von der erreichten Punktzahl im Aufnahmeverfahren abhängig.  Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Eine Aufnahme in die Schule kommt erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages zustande. Das Rechtsverhältnis zwischen der Schule und den Schülern bzw. Erziehungsberechtigten unterliegt den Vorschriften des bürgerlich rechtlichen Vertragsrechts. Schulordnung und Ausbildungs-vorschriften der Schule sind Bestandteile des Ausbildungsvertrages.

Ansprechpartner

Ellen Kietz 
Leiterin der Schule für Physiotherapie
Gotenstr. 6-8
65929 Frankfurt a. M. 

Sekretariat Frau Weibert
Telefon 069 3106-2906
Fax 069 3106-3845

physiotherapie-schule
@KlinikumFrankfurt.de

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