Auf der Folgeseite finden Sie alle ambulanten Physiotherapieangebote auf Rezept und für Selbstzahler.
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In der Regel wird nach der Entlassung der weitere Heilungsprozess durch Ihren Hausarzt betreut. Es kann aber auch erforderlich sein, dass bestimmte Nachuntersuchungen weiterhin durch unsere Ärzte wahrgenommen werden müssen. Diese werden ambulant im Rahmen einer „nachstationären Behandlung“ durchgeführt. Auch hier können mehrere Behandlungstage anfallen.
Ihr Stationsarzt wird Sie bei der Entlassung über alle Maßnahmen informieren, die Sie zu Hause im Hinblick auf Ihre Krankheit zu beachten haben. Ein Kurzbericht informiert umgehend Ihren Hausarzt über Ihre Krankheit und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung. Ihm folgt ein detaillierter Abschlussbericht. Für die Erstellung des Arztbriefes ist es wichtig für uns, die Anschrift Ihres Hausarztes zu kennen. Geben Sie diese am besten bereits bei der Aufnahme – sonst bitte bei der Stationsleitung oder der/dem Stationsärztin/Stationsarzt – an.
Wir freuen uns mit Ihnen darüber, wenn Sie wieder gesund sind und nach Hause dürfen. Der genaue Zeitpunkt für Ihre Entlassung kann jedoch nur von Ihrer/Ihrem behandelten Ärztin/Arzt festgelegt werden. Anstrebenswert ist eine Entlassungszeit zwischen 10 - 11 Uhr, um neuankommende Patienten einen frühen Einzug zu ermöglichen.
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Die Unterlagen über Ihre Behandlung in unserem Klinikum mit darin verzeichneten medizinischen Daten sind für die Ärztin/den Arzt bestimmt. Sie unterliegen der besonderen ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder eine andere medizinische Stelle Angaben über Ihre medizinischen Daten benötigen, dürfen wir sie grundsätzlich nur dann weitergeben, wenn Sie unsere Ärztinnen/Ärzte schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht befreien. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an die Stationsärztin/den Stationsarzt. Die Unterlagen über Ihre Krankheit wie Röntgenaufnahmen und Befunde werden über 30 Jahre in unserem Archiv aufgehoben. Wir können Ihnen versichern, dass die gespeicherten Daten den strengen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes unterliegen.
Während Ihres Klinikaufenthaltes kann es sich ergeben, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auch nach der Entlassung auf Hilfe angewiesen sind. Art und Umfang werden der Stationsarzt und die Sozialarbeiterin gemeinsam mit Ihnen beraten und erste Schritte einleiten. Schwerpunkte bilden dabei:
Wenn Sie ein Taxi bei der Entlassung benötigen, informieren Sie bitte den Pförtner oder das Pflegepersonal.
