Während des Aufenthalts

Standesamtliche Angelegenheiten

Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren auch wir sehr herzlich und wünschen Ihnen und vor allem dem neuen Familienmitglied alles Gute. Nach der Geburt Ihres Kindes ist unser Haus verpflichtet, innerhalb von sieben Kalendertagen die Anmeldung beim hiesigen Standesamt vorzunehmen.

Hierfür steht Ihnen Frau Steiner, Tel. -3186 oder ihre Vertretung in der Patientenverwaltung (Hauptgebäude, Zimmer 007) in der Zeit
von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr gern zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden für die Beurkundung und zur Weiterleitung an das Standesamt benötigt:

  • bei Verheirateten: Stammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches und die Unterschrift beider Eltern
  • bei ledigen Müttern:
    • Geburtsurkunde der Mutter sowie deren Unterschrift
    • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • bei geschiedenen Müttern, die in Deutschland geheiratet haben:
    • eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk
  • bei eingebürgerten Staatsbürgern:
    • Einbürgerungsurkunde
  • bei ausländischen Mitbürgern:
    • die Pässe beider Elternteile sowie die internationale Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung bzw. die Heiratsurkunde im Original
  • Marokkanische Staatsbürger:
    • benötigen vom Konsulat eine Bescheinigung, dass es sich bei dem gewünschten Vornamen um einen männlichen oder weiblichen Vornamen handelt.

Für welche Beurkundungen/Eintragungen sind Gebühren zu entrichten und in welcher Höhe?

  • Eintragung der Geburt ins Stammbuch inklusive 3 Geburtsurkunden =  25,00 €
  • 3 Geburtsurkunden ohne Eintragung ins Stammbuch = 20,00 €
  • die Erstausfertigung einer internationalen Geburtsurkunde = 10.00 €
  • jede zusätzliche Geburtsurkunde - deutsch oder international = 5,00 €
  • zuzüglich etwaiger Versandgebühr per Einschreiben = 3,00 €

Die Gebühren sind bei Frau Steiner oder ihrer Vertretung in Zimmer 007 der Patientenverwaltung zu entrichten.

Welche Urkunden (Geburtsbescheinigungen) werden vom Standesamt gebührenfrei erstellt?

Alle Bescheinigungen für  Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe) und kirchliche Zwecke. 

Verfahren:

Die Geburtsanzeige wird von der Klinik an das Standesamt Frankfurt-Höchst geschickt. Die Sachbearbeiterinnen beim Standesamt Höchst sind unter der Rufnummer 069 212-45571 zu erreichen.

Adresse und Sprechstunden des Standesamtes in Frankfurt-Höchst:

Seilerbahn 2 ( hinter dem Bolongaro - Palast, Bolongarostr.109 )

Mo, Di, Mi und Fr 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Do 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Urkunden/Stammbücher können beim Standesamt abgeholt oder Ihnen
auf Wunsch per Einschreiben zugestellt werden. Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine sofortige Ausstellung der Urkunden auch beim Standesamt nicht möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

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