Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren auch wir sehr herzlich und wünschen Ihnen und vor allem dem neuen Familienmitglied alles Gute. Nach der Geburt Ihres Kindes ist unser Haus verpflichtet, innerhalb von sieben Kalendertagen die Anmeldung beim hiesigen Standesamt vorzunehmen.
Hierfür steht Ihnen Frau Steiner, Tel. -3186 oder ihre Vertretung in der Patientenverwaltung (Hauptgebäude, Zimmer 007) in der Zeit
von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr gern zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung und zur Weiterleitung an das Standesamt benötigt:
Für welche Beurkundungen/Eintragungen sind Gebühren zu entrichten und in welcher Höhe?
Die Gebühren sind bei Frau Steiner oder ihrer Vertretung in Zimmer 007 der Patientenverwaltung zu entrichten.
Welche Urkunden (Geburtsbescheinigungen) werden vom Standesamt gebührenfrei erstellt?
Alle Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe) und kirchliche Zwecke.
Verfahren:
Die Geburtsanzeige wird von der Klinik an das Standesamt Frankfurt-Höchst geschickt. Die Sachbearbeiterinnen beim Standesamt Höchst sind unter der Rufnummer 069 212-45571 zu erreichen.
Adresse und Sprechstunden des Standesamtes in Frankfurt-Höchst:
Seilerbahn 2 ( hinter dem Bolongaro - Palast, Bolongarostr.109 )
Mo, Di, Mi und Fr 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Do 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Urkunden/Stammbücher können beim Standesamt abgeholt oder Ihnen
auf Wunsch per Einschreiben zugestellt werden. Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine sofortige Ausstellung der Urkunden auch beim Standesamt nicht möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.
