Es werden alle typischen Frakturen (Knochenbrüche) des Kindes- und Jugendalters nach den jeweils aktuellen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie versorgt.
Es besteht die D-Arzt-Zulassung einschließlich der § 6 – Fälle.
