Regelungen für Patienten sowie Angehörige
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,
um unsere Mitarbeiter:innen sowie Patient:innen bestmöglich zu schützen, besteht sowohl im Klinikum als auch auf dem gesamten Klinikgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske ohne Atemventil. In dringlichen Fällen helfen wir Ihnen gerne mit einer FFP-2-Maske aus.
Diese Maßnahme ergänzt die weiterhin gültigen Abstandsregelungen und die Vorgaben zur Händehygiene.
Bitte benutzen Sie keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder andere (selbstgenähten) Alltagsmasken.
Das Besuchsverbot bleibt davon unberührt. Von dieser Regelung ausgenommen sind werdende Eltern, Eltern von Kindern sowie Angehörige von palliativen Patient:innen. Besucher:innen mit einer Ausnahme-genehmigung sowie Patient:innen, die sich zu einem ambulanten Termin vorstellen, werden gebeten, eine FFP-2-Maske ohne Atemventil mitzubringen und zu tragen.
Wir danken allen Patient:innen und Besucher:innen für das Verständnis für diese Maßnahmen.
Ihr Team des Klinikums Frankfurt Höchst